Exemplarisches "Sittengemälde": Der Fall H. im Münchner Gutachten
235 mutmaßliche Täter und 497 Betroffene verzeichnet das Gutachten, das die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) im Auftrag des Erzbistums München und Freising erstellt hat. Über 350 Seiten widmen die Gutachter dabei einem einzigen Täter: Peter H. Warum der Fall, den die Kanzlei in ihrem Sonderband als Priester "X" bezeichnet, eine hervorgehobene Stellung einnimmt, begründet sie so: "Dieser, sich über nahezu vier Jahrzehnte hinweg erstreckende Fall X. stellt aus unserer gutachterlichen Perspektive einen durchaus als Sittengemälde zu qualifizierenden Sachverhalt dar." Zudem zeige er exemplarisch, wie mit Fällen sexuellen Missbrauchs innerhalb der Erzdiözese, aber auch in einer Vielzahl weiterer Fälle innerhalb der katholischen Kirche umgegangen worden sei. So war es einem Täter jahrzehntelang möglich, Missbrauchstaten zu verüben, weil Kirchenobere immer wieder wegschauten – oder gar die schützende Hand über ihn hielten.
H. hat sich, so steht es im Gutachten, in seiner Heimatdiözese Essen Ende der 1970er mehrfach Jungen sexuell genähert und sich auf Geheiß der Verantwortlichen einer psychotherapeutischen Begutachtung unterzogen. Der Gutachter diagnostiziert unter anderem Päderastie und verordnete dem Geistlichen eine Therapie, die dieser "möglichst weit weg von seiner Heimat absolvieren" sollte. Das Bistum verzichtet auf eine Anzeige. In einem Schreiben, das auf den 3. Januar 1980 datiert ist, wendet sich ein Vertreter von H.s Heimatdiözese an einen hochrangigen Mitarbeiter des Erzbischöflichen Ordinariats München – mit der Bitte, das Erzbistum München und Freising möge H. für einige Zeit aufnehmen. Er könne für Gottesdienste und liturgische Dienste eingesetzt werden, aber auch Religionsunterricht an einer Mädchenschule übernehmen. Bei Priester H. liege eine "Gefährdung" vor, die dessen Heimatdiözese dazu veranlasst habe, ihn sofort aus dem seelsorglichen Dienst herauszunehmen. In München solle er sich einer "psychisch-therapeutischen" Behandlung unterziehen.
Was wusste Erzbischof Ratzinger?
In der Ordinariatssitzung vom 15. Januar 1980 berichtet der hochrangige Mitarbeiter von der Bitte aus Essen. Sie wird schließlich angenommen. Inwiefern war der damalige Erzbischof von München und Freising, Joseph Ratzinger, später Papst Benedikt XVI., in die Entscheidung involviert? Dieser betont zunächst in seiner Stellungnahme gegenüber der Kanzlei, die dem Sondergutachten angehängt ist, er sei weder bei der Sitzung dabei gewesen noch habe von den Taten H.s gewusst. Bei beiden Sätzen kommen die Gutachter jedoch zu der Auffassung, sie entsprächen mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" nicht der Wahrheit. In Sachen Anwesenheit widersprechen auch die Protokollnotizen Ratzingers Behauptung: Dort ist die Rede von einem Bericht des Kardinals über die Beerdigung des Berliner Kardinals Bengsch. Wenige Tage nach Veröffentlichung des Gutachtens rudert der emeritierte Papst dann zurück: Er sei bei der Sitzung doch anwesend gewesen. Der Fehler sei "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Allerdings sei nicht "über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters entschieden" worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann "während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen".
H. kommt zum 1. Februar 1980 in die Erzdiözese München und Freising und landet in der Pfarreiseelsorge. Der für ihn zuständige Pfarrer lobt ihn überschwänglich für sein Engagement in der Kinder- und Jugendseelsorge. Am Ende des Jahres 1982 soll H.s "Ausleihe" nach München eigentlich enden. Das Erzbistum München und Freising beschließt aber zusammen mit H.s Heimatdiözese, dass dieser noch weitere drei Jahre im Süden bleiben soll. Auch soll er noch ein weiteres Jahr an seinem Einsatzort wirken. Doch H. hinterlegt beim Erzbistum den Wunsch, die Pfarrei zu verlassen. Dem wird schließlich stattgegeben: H. wird Ende August 1982 in eine andere Pfarrei im Erzbistum München und Freising versetzt. Die Gründe für diese Entscheidung sind nicht aktenkundig.
Allerdings gibt es an H.s erstem Einsatzort offenbar Hinweise auf weitere Taten. Laut Gutachten sagt ein befragter Zeitzeuge, er habe damals ein Gespräch des Pfarrgemeinderats belauscht. In diesem Gespräch hätten die Mitglieder besprochen, dass sie H. unbedingt loswerden müssten und sich deshalb auch schon mit dem Ordinariat in Verbindung gesetzt hätten. H. sei "über Nacht" aus der Pfarrei verschwunden. Es sei "etwas mit Kindern" gewesen, habe es geheißen.
"Wiedereinsetzung nicht absolut ausgeschlossen"
Zwei Jahre nach seinem Antritt am zweiten Einsatzort werden erneut Missbrauchsvorwürfe gegen H. laut. Er soll sich zwischen Frühsommer und November 1984 an insgesamt zwölf Jungen zwischen 13 und 16 Jahren vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf. Kardinal Friedrich Wetter, seit zwei Jahren Erzbischof, und Generalvikar Gruber werden vom zuständigen Weihbischof in der Region darüber in Kenntnis gesetzt. Zum 1. Januar 1985 wird H. offiziell aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt. Zum 1. Februar soll er die Pfarrei verlassen. Er wird mit Arbeiten im Ordinariat betraut. In einer Aktennotiz vermerkt Gruber: "Wiedereinsetzung an anderer Stelle nicht absolut ausgeschlossen, wenn keine bes. Publizität entsteht."
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen H. wird eine umfassende psychiatrische Begutachtung durchgeführt. Dazu wird auch H.s Therapeut herangezogen. Er und der Gerichtsgutachter sind sich einig, dass der Priester nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfe. Der Justiziar des Erzbistums berichtet Generalvikar Gruber von einem Telefonat mit H.s Strafverteidiger. In der Aktennotiz dazu heißt es: "Wegen der Anzahl und der Stärke der Vorkommnisse scheint es kaum noch vertretbar, [Priester X.] mit seiner jetzigen Arbeit oder auch einer anderen Arbeit mit Jugendlichen einzusetzen, auch wenn er möglicherweise an dieser Arbeit hängt." Dem Essener Generalvikar teilt Gruber zum Verfahren gegen H. mit, dass der Richter ein praktizierender Katholik sei. "Es besteht die begründete Hoffnung, dass alle Beteiligten jedes Aufsehen in der Öffentlichkeit vermeiden werden."
1986 verurteilt das Amtsgericht Ebersberg H. nach einem Geständnis zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4.000 D-Mark. Als Auflage wird die Fortsetzung der Therapie verfügt. Zum Ausgang des Verfahrens teilt Gruber seinem Amtskollegen aus Essen mit, dass H. keine Aufgaben in Schule mehr und Jugendseelsorge übernehmen werde; "er möchte auch ganz von sich aus dieses gefährliche Metier meiden." Wenn er seine Therapie in München weiterführen möchte, müsse er "freilich" im Erzbistum bleiben. "Ich glaube, dass wir schon eine entsprechende Verwendung für ihn hätten."
Gruber hält Rücksprache mit H.s Therapeuten. Dieser weist auf die "schwere Belastung" des Priesters hin, "die nicht beseitigt werden" könne. Bei H. müsse absolute Alkoholabstinenz sichergestellt werden. Unter dieser Voraussetzung sei es möglich, H. in der Altenseelsorge einzusetzen. Auf ausdrückliche Nachfrage von Generalvikar Gruber erklärte der Therapeut, dass insoweit auch die Mitarbeit in einer Pfarrei denkbar sei. Für Jugendarbeit und Schule komme H. allerdings nicht in Frage.
H. wird einem Pfarrverband zugewiesen und übernimmt dort die hauptamtliche Altenseelsorge. Die Station dauert allerdings nur wenige Monate. Die Verantwortlichen schreiben an Kardinal Wetter, dass H. dort deutlich umfassender tätig wurde: Unter anderem habe er die Landjugendarbeit aktiviert.
"Können Ihnen erfahrene Rechtsanwälte benennen"
H. wird abgezogen und im Herbst 1987 in eine andere Pfarrei geschickt, wird dort Administrator. "Etwaige Beschränkungen seiner Tätigkeit ergeben sich aus den Akten nicht", so das Gutachten. Im Gegenteil: Auch in dieser Pfarrei widmete H. sich der Kinder- und Jugendarbeit und erteilte Religionsunterricht." 1993 tauchen dort Vorwürfe auf, H. würde sich an Kindern vergehen. Bei der Bistumsleitung geht eine Meldung ein. Doch H. spielt alles herunter. Man glaubt ihm: Gruber, inzwischen Personalreferent weist ihn an, sich einen Anwalt zu suchen, falls das "Gerede" wieder aufflammt. "Gegebenenfalls könnten wir Ihnen auch erfahrene Rechtsanwälte benennen."
Eine Zeitzeugin berichtet den Gutachtern, dass ihr ein auffälliges Verhalten von H. gegenüber Minderjährigen mitgeteilt wurde. Eine ihrer engen Verwandten, eine Mitarbeiterin H.s in der Pfarrei, habe sich an das Ordinariat gewandt und darum gebeten, der Sache nachzugehen. Doch es sei nicht unternommen worden. Aufgrund der Untätigkeit des Ordinariats habe sie sich aber nicht mehr in der Lage gesehen, sich gegen H. zu stellen. Denn dieser habe in der Pfarrei viele Fans und einen großen Freundeskreis gehabt. "Letztendlich habe er alles tun können, was er wollte", so das Gutachten.
Zu möglichen Missbrauchstaten H.s in seiner dritten Einsatzstelle bezieht sich das Gutachten zudem auf den "glaubwürdigen" Bericht eines neuen Zeugen aus der Pfarrei, der von H. über mehrere Jahre bis 1994 in der Gemeinde missbraucht wird. Im Gutachten bestreitet H. den Missbrauch an dem neuen Zeugen. Die Münchner Anwälte halten die Aussage des Priesters allerdings nicht für glaubhaft.
Das vollständige Gutachten
Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019 – Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen.
Ausführlich beschrieben wird in diesem Zusammenhang auch die Rolle des emeritierten Weihbischofs Heinrich von Soden-Fraunhofen, der schließlich als "Kontrollperson" eingesetzt wird. Von 1993 bis zu seinem Tod 2000 lebt er im selben Pfarrverband wie H. Kardinal Wetter bestätigt in seinen Antworten zu dem Gutachten dessen Rolle als Aufpasser. Auf die Frage, warum H. nach seiner Verurteilung 1986 nahtlos wieder in die Gemeindearbeit eingesetzt wurde, teilt er mit: "Der Weihbischof, der an dem geplanten Einsatz Wohnung nahm, versicherte, die nötige Überwachung zu übernehmen." In der jahrelangen Phase der Überwachung "wurde in meiner Amtszeit nie eine Verfehlung gemeldet". Der Weihbischof habe stattdessen nach München gemeldet, dass der Priester H. "eine sehr gute Ministrantenarbeit leistet".
21 Jahre bleibt H. in der Pfarrei. 2008 kommt, auch durch anonyme Mails eines Betroffenen aus der Heimatdiözese H.s, wieder Bewegung in den Fall. Kardinal Wetter spricht sich für eine erneute Versetzung aus. Sein Amtsnachfolger Marx lässt ein Gutachten erstellen, versetzt den Pfarrer in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz und verbietet ihm Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit. 2010 wird H. schließlich suspendiert und darf fortan keine priesterlichen Handlungen mehr vornehmen. Die Begründung: Er habe sich nachweislich nicht an die Auflagen gehalten. Der Fall gerät durch Medienbeichte in die Öffentlichkeit. Für die Entscheidung, dass H. nach seinem Wechsel nach München wieder in der Seelsorge eingesetzt wurde, übernimmt der damalige Generalvikar Gruber die volle Verantwortung. Erzbischof Ratzinger habe davon nichts gewusst, beteuert Gruber damals. Gegenüber den Gutachtern relativiert er jedoch seine Aussage: Man habe ihn dazu gedrängt. Das Gutachten geht von einer "Strategie" des Erzbistums aus, um Ratzinger, damals bereits Papst, aus der öffentlichen Schusslinie zu nehmen. Als Verantwortlichen sieht das Gutachten den Domdekan Lorenz Wolf, Offizial des Bistums.
Keine Entlassung aus Klerikerstand
Im November 2012 empfehlen Kardinal Marx und der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck – seit 2009 im Amt – der Glaubenskongregation, H. per Verwaltungsakt aus dem Priesterstand zu entlassen. Doch die lehnt ab und ordnet ein administratives Strafverfahren an. Dabei entscheiden Kirchenrichter per Dekret. 2016 lehnt auch das Münchner Kirchengericht die Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand ab, weil die kirchlichen Autoritäten "zu jedem Zeitpunkt über die Erkrankung des Beklagten und die meisten seiner Vergehen informiert" gewesen seien und ihn dennoch wiederholt in Bereichen einsetzten, in denen er Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hatte. Das Gutachten wirft Wolf allerdings vor, befangen gewesen zu sein und für ein mildes Urteil gesorgt zu haben.
Erst 2020, 40 Jahre nach seiner Versetzung in das Erzbistum München und Freising, kehrte H. in sein Heimatbistum zurück, wo er heute zurückgezogen und unter Aufsicht lebt. Aus dem Klerikerstand ist er bis heute nicht entlassen.